
Gutachten
LEISTUNGEN
Privat- und Gerichtsgutachten

Ich erstelle Privatgutachten für öffentliche und private Auftraggeber, unter anderem zur:
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Feststellung und Beurteilung von Baumängeln und Bauschäden zur Bestandsfeststellung und Dokumentation
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Beweissicherung vor Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen
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Instandhaltung der Gebäudesubstanz zur Werterhaltung der Immobilie
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Instandsetzung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nach Schäden oder Vernachlässigung
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Modernisierung und Anpassung an aktuelle technische Standards und Nutzeranforderungen zur nachhaltigen Wertsteigerung
Vorbereitung gerichtlicher Verfahren
Privatgutachten dienen häufig der Vorbereitung gerichtlicher Verfahren – zur qualifizierten Darstellung von Mangelbehauptungen, besseren Einschätzung des Prozessrisikos und Bezifferung von Streitwerten.
Auch zur Überprüfung oder Widerlegung gerichtlicher Gutachten werden Privatgutachten regelmäßig herangezogen. Im Gerichtsverfahren besitzen sie den Stellenwert eines besonders qualifizierten Parteivortrags.
Gerichtsgutachten – fundiert und rechtssicher
Gerichtsgutachten erstelle ich auf Grundlage gerichtlicher Beweisbeschlüsse gemäß §§ 402 ff. ZPO. Dabei bin ich an Umfang und Inhalt des Beschlusses rechtlich gebunden.

